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Umsatzbesteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken
Mit der Neufassung der Verwaltungsauffassung zieht nun mehr Rechtsklarheit und -sicherheit bei der Umsatzbesteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken ein. Einige Zweifelsfragen verbleiben vor allem im Bereich Catering und Partyservice.
Hintergrund
Die Umsatzbesteuerung der Abgabe von Speisen und Getränken ist eines der meist diskutierten Probleme des nationalen Umsatzsteuerrechts. Insbesondere in Außenprüfungen wird die Thematik durch die Verwaltung häufig aufgegriffen um Mehrerlöse zu generieren.
Grundsätzlich ist die Speisenabgabe als einheitliche Leistung anzusehen, die sich aus verschiedensten Teilleistungen zusammensetzt. Eine ermäßigte Besteuerung kommt nur in Betracht, wenn der jeweilige Umsatz insgesamt als begünstigte Lieferung von Lebensmittel anzusehen ist. Demgegenüber steht die regelbesteuerte Restaurantleistung. Die Unterscheidung zwischen ermäßigter und Regelbesteuerung war hierzulande – besonders verwaltungsseitig – lange durch ein quantitatives Abwägen von Liefer- und Dienstleistungselementen geprägt. Seit gut zwei Jahren ist diese Sichtweise durch neue Vorgaben aus Brüssel und Luxemburg in der Theorie endgültig als überholt anzuse...