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Modernisiertes Bilanzrecht der Organschaft
I. Organschaft im Wandel
Die „Kleine Organschaftsreform” ist am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I S. 285 vom ) in Kraft getreten (vgl. zu Details Dötsch/Pung, DB 2013 S. 305; Middendorf/Holtrichter, StuB 2013 S. 123 NWB HAAAE-29631). Neben Neuregelungen zur Internationalisierung der Organschaft – besonders problematisch ist das neugefasste Verlustabzugsverbot des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG –, einer dynamisierten vertraglichen Verlustübernahmebestimmung in § 17 Nr. 2 KStG sowie einem erstmaligen organschaftlichen Feststellungsverfahren (§ 14 Abs. 5 KStG) bilden bilanzrechtliche Erleichterungen in § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG den Kern der Reform.
Es bestehen differenzierte zeitliche Anwendungsbestimmungen, die bei steuerverschärfender Wirkung verfassungsrechtliche Rückwirkungsfragen aufwerfen. Am Organschaftserfordernis des Gewinnabführungsvertrags (GAV, § 291 Abs. 1 AktG) und der flexibilitätsbeeinträchtigenden Fünf-Zeitjahres-Grenze hat der Gesetzgeber festgehalten. Das von der Regierungskoalition im Oktober 2009 ins Visier genommene neue Gruppenbesteuerungskonzept wird zunächst einmal „ad acta” gelegt (umfassend zur Einordnung von Wolfersdorff, IFSt-Schrift Nr. 481, Sept. 2012, sowie Hey/Rödder u. a., IFSt-Schrift Nr. 471, Juni 2011).