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FG Köln Urteil v. - 15 K 3230/11 EFG 2013 S. 795 Nr. 10

Gesetze: EStG § 63EStG § 64 VO (EG) Nr. 987/2009 Art 60 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 67 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 68 EStG § 62

Kindergeld:

Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG nicht zulässig

Leitsatz

1) Ob der Leistungsanspruch i.S. des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) Nr. 883/2004 durch den Wohnort ausgelöst wird, bestimmt sich nach den Vorschriften der VO (EG) Nr. 883/2004 und nicht nach den nationalen Regelungen der §§ 62 ff. EStG.

2) Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen.

3) Die Fiktion eines inländischen Kindergeldanspruchs des im EU-Ausland wohnhaften Berechtigten über die Verfahrensvorschrift des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009, wonach im Rahmen einer sog. Familienbetrachtung unterstellt werden könne, dass alle Personen einer Familie unter die Rechtsvorschriften des anspruchsgewährenden Mitgliedsstaats fallen und dort wohnen, ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 795 Nr. 10
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
GAAAE-33025

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FG Köln, Urteil v. 30.01.2013 - 15 K 3230/11

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