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Die ständige Wohnstätte
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Bedeutung der ständigen Wohnstätte im Steuerrecht
[i]Begriff ist zentral für Zuordnung bei doppelter AnsässigkeitOb und in welchem Staat eine Person ansässig ist, ist für eine Reihe von Vorschriften von zentraler Bedeutung (z. B. Art. 1 ff. OECD-MA, § 1 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG, § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG, § 12 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 43 Abs. 3 EStG). Ist eine Person ausgehend von Art. 4 Abs. 1 OECD-MA oder einer vergleichbaren Abkommensbestimmung in mehreren Staaten ansässig, so wird der Zuordnungskonflikt durch eine (in sämtlichen DBA anzutreffende) „tie-breaker„-Regelung gelöst (vgl. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA). Die ständige Wohnstätte ist insoweit das bedeutendste Kriterium (vgl. Art. 4 OECD-MK, Rn. 11: „Dieses Merkmal wird häufig genügen, um den Konflikt zu lösen […]”): Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, gilt sie nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA nur in dem Staat als ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt.
II. Begriff der ständigen Wohnstätte
1. Wohnstätte
[i]Räumlichkeiten, die nach Art und Einrichtung zum Wohnen geeignet sindWas unter einer Wohnstätte zu verstehen ist, ist umstritten (vgl. im Einzelnen Pohl in: Schönfeld/Ditz, DBA, Komment...