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Betrieb eines Blockheizkraftwerks im Einfamilienhaus
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die private Nutzung
Der Betrieb eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus kann zu vielfältigen steuerlichen Problemen führen. Der BFH hat sich jüngst mit den umsatzsteuerlichen Aspekten auseinandergesetzt. Wird der Strom bzw. die Wärme zu privaten Zwecken genutzt, ist eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern. Insbesondere stellt sich hier das Problem der Bemessungsgrundlage.
Technische Grundlagen der Kraft-Wärme-Kopplung
Bei einem Blockheizkraftwerk wird in einem Motor durch Verbrennung mechanische Energie geschaffen und damit ein Generator angetrieben, der Strom erzeugt. Überschüssige Wärme, die bei dem Prozess entsteht und nicht zum Heizen oder anderweitig verwendet werden kann, muss abgeführt werden. Andernfalls kommt es zu einer Überhitzung der Anlage.
Der Sachverhalt des Streitfalls
Die Klägerin betrieb in ihrem Wohnhaus ein Blockheizkraftwerk, das mit Erdgas angetrieben wurde. Den Strom speiste sie in das öffentliche Netz ein, soweit er nicht unmittelbar im Wohnhaus wieder privat verbraucht wurde. Die Abwärme verwendete sie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks erhielt die Klägerin den vollen Vorsteuerabzug. Im Streitjahr 2006 produzierte die...