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Körperschaftsteuerpflicht für Dividenden aus Streubesitz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-32931 Europarechtliche Vorgaben zwangen den Gesetzgeber, die steuerliche Behandlung von Dividendenempfängern teilweise neu zu regeln. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des wurde eine neue Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden in § 8b Abs. 4 KStG n. F. eingeführt. Die Neuregelung stellt hinsichtlich ausländischer Anteilseigner die Konformität mit dem Europarecht wieder her, allerdings ohne diese steuerlich zu entlasten, sondern zu dem Preis einer steuerlichen Schlechterstellung inländischer Anteilseigner.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Neuregelung
[i]Steuerpflicht für Dividenden aus Beteiligungen < 10 %Künftig sind empfangene Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen eine unmittelbare Beteiligung von unter 10 % besteht (sog. Streubesitzdividenden), in vollem Umfang körperschaftsteuerpflichtig. Die eigentlich bestehende Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG wird suspendiert. Diese gesetzliche Neuregelung ist erstmals auf Gewinnausschüttungen, die nach dem zufließen, anzuwenden (§ 34 Abs. 7a KStG n. F.).
[i]Maßgeblicher Stichtag für Beteiligungshöhe: 1. JanuarMaßgeblich für die Beteiligungshöhe sind grundsätzlich die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Dieses...