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Einkommensteuer | Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung
Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung hatte der NWB XAAAE-16284 entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung dieser Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn und soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeit ausreicht. zu den Voraussetzungen für den Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie Stellung und führt aus, dass die Veräußerung der Immobilie innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist erfolgt sein muss, der Veräußerungserlös nicht ...