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Körperschaftsteuer | Kein mehrfacher „Sockelbetrag” im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung
Nach dem ist auch im mehrjährigen Besteuerungszeitraum der Abwicklung einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 1 KStG der sog. Sockelbetrag der Mindestbesteuerung von 1 Mio. € (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG) nur einmal und nicht mehrfach – für jedes Kalenderjahr des verlängerten Besteuerungszeitraums – anzusetzen.
Der Senat hält sich – wie in seiner Rechtsprechung häufig – an den Gesetzeswortlaut, obwohl dieser Körperschaften mit mehrjährigen Veranlagungszeiträumen in Liquidationsfällen benachteiligt. Der Streitfall, in dem es um den Verlustvortrag einer infolge Insolvenz in Auflösung befindlichen GmbH geht, ist ein typisches Beispiel dafür. Die „Deckelung” des Verlustabzugs führt in diesen Fällen regelmäßig zu dessen Verfall. [i]infoCenter „Verlustausgleich – Verlustabzug” NWB KAAAA-88455 Der BFH hält zwar in Grenzbereichen die M...