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Sind Leiharbeitnehmer in die Betriebsgröße einzubeziehen?
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Berechnung von Schwellenwerten
Leiharbeitnehmer [i]infoCenter „Leiharbeit” NWB YAAAA-41708zählen nun doch! Lange war es unklar, ob Leiharbeitnehmer zahlenmäßig zur Belegschaft des Entleihers gerechnet werden müssen, wenn dort die Größe des Betriebsrats oder sonstige Schwellenwerte ermittelt werden. Noch offengelassen hatte das BAG dies im Jahr 2004 ( NWB BAAAB-94627). Mittlerweile liegen drei Entscheidungen des BAG vor – eine aus dem Jahr 2011 ( NWB TAAAE-00602) und zwei aktuelle aus dem Jahr 2013 ( und ) –, die den Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Schwellenwerte bzw. Betriebsgröße berücksichtigen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB ZAAAD-61250 ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern
[i]Arbeitsverhältnis besteht nur mit Verleiher, nicht mit EntleiherEindeutig ist geregelt, dass Leiharbeitnehmer auch während der Zeit der Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleih...