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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen von Gerüstbauern
Mit (BStBl 2012 I S. 1272) wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Die Verfügung des differenziert dementsprechend für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau sowie Vermietung von Gerüsten) die folgenden Fallgestaltungen: bloße Vermietung des Gerüsts bzw. der Gerüstteile, Auf- und Abbau des Gerüsts, Vermietung inkl. Auf- und [i]Mann, KSR 2/2013 S. 11Abbau des Gerüsts, Fall der Mietverlängerung.