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Teilzeitarbeit – Recht auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-32661 Fast jede zweite berufstätige Frau in Deutschland arbeitet auf einer Teilzeitstelle. Die Mehrzahl dieser Frauen möchte nach dieser Lebensabschnittsphase wieder in die Vollzeitarbeit zurückkehren, was ihnen regelmäßig aber nicht gelingt, weil die Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet und freiwillig nicht dazu bereit sind. Die teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin, aber auch der teilzeitbeschäftigte männliche Arbeitnehmer, stecken in der „Teilzeitfalle”. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin von der Leyen, durch Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) insbesondere Frauen, die eine Babypause eingelegt haben, die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen, hat in der deutschen Arbeitswelt ein breites Echo ausgelöst.
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Heutige Rechtslage
[i]Rechte und Pflichten der ArbeitsvertragsparteienDas TzBfG löst das Problem nur ungenügend. Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer kann zwar dem Arbeitgeber gegenüber den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich festgelegten Arbeitszeit kundtun. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet,
den Arbeitnehmer über entsprechende, zu besetzende Arbeitsplätze im Unternehmen zu informieren und
bei d...