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Grunderwerbsteuer – Steuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist sofort abziehbarer Aufwand (FG)
Die wegen Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand dar ( Az. 2 K 2838/10 G,F; Revision zugelassen).
Hintergrund: Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung dieses Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
Sachverhalt: Die Klägerin erwarb sämtliche Kommanditanteile an einer KG und hielt diese in ihrem ...