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NWB BB 4/2013 S. 102

Schadensersatz für unangemessenes Arbeitszeugnis

Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kein Zeugnis aus oder enthält das Zeugnis nur mäßige Bewertungen, kann der Arbeitnehmer den alten Chef auf Schadensersatz verklagen (vgl. ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom - 1 Ca 1309/10).

Im vorliegenden Fall hat ein Arbeitgeber einem Angestellten zunächst kein und anschließend ein Zeugnis mit mittelmäßigen Noten ausgestellt. Der Arbeitnehmer hat aufgrund dieser Sachverhalte keine neue Anstellung bekommen, was auch der potenzielle neue Arbeitgeber bestätigt hat. Daraufhin hat das Gericht dem ehemaligen Angestellten einen Schadensersatz von 3.500 € zugesprochen.

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