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Familienrecht | Ausgleichsansprüche nach Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Zwar können nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen worden ist, Ausgleichsansprüche aus Gesellschaftsrecht, aus ungerechtfertigter Bereicherung und nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen (vgl. NWB BAAAC-87937); dies setzt aber zwingend die Darlegung und den Nachweis voraus, welche konkreten Beiträge im Hinblick auf die Schaffung dieser Vermögenswerte, deren Alleineigentümer der andere Partner ist, geleistet worden sind. Dies gilt erst recht, wenn ein hälftiger Ausgleich des von dem anderen Partner erworbenen Vermögens verlangt wird.
Der Senat hebt dabei den Gru...