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Einkommensteuer | Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG sind gemäß dem nebeneinander anwendbar (sog. integrierte Steuerberechnung) mit der Folge, dass sich ein negativer Progressionsvorbehalt im Rahmen der Ermittlung des Steuerbetrags nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG wegen des niedrigeren Steuersatzes notwendig steuermindernd auswirkt.
Das Urteil entspricht der bisherigen Rechtsprechung zur integrierten Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip (, BStBl 2008 II S. 375) und der Auffassung der Finanzverwaltung in H 34.2 EStH, wonach die auf alle (im Ver-anlagungszeitraum bezogenen) außerordentlichen [i]infoCenter „Progressionsvorbehalt” NWB RAAAA-88444 Einkünfte (nicht nur auf die Einnahmen) entfallende Einkommensteuer nach der sog. Fünftel-Regelung zu berechnen ist.