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Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Im Frühjahr dieses [i]Eilts, NWB 13/2013 S. 907; Frings, NWB 10/2013 S. 693; Beyme, NWB 50/2012 S. 4088Jahres verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Ziel dieses Gesetzes ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern. Aus diesem Grund wurden unter anderem Änderungen sowohl bei der Mittelverwendungsfrist als auch bei der Rücklagenbildung bewirkt. Ebenso sind auch Erleichterungen bei den Nachweispflichten mildtätiger Körperschaften in dem Gesetz enthalten. Die Lockerung des sog. Endowmentverbots, die Vermögensausstattung einer steuerbegünstigten Körperschaft durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, wird die Arbeit vieler Organisationen erleichtern.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Änderungen der Abgabenordnung
1. Mildtätige Zwecke
a) Nachweiserleichterung und Berechnung der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit
Körperschaften, die mildtätige Zwecke verfolgen, unterstützen hilfebedürftige Personen. Deren Hilfebedürftigkeit kann dabei entweder auf ihrem körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruhen (§ 53 Nr. 1 AO) oder...