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Unternehmensbesteuerung und steuerliches Reisekostenrecht
Ein Überblick über das Änderungs- und Vereinfachungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts werden zum einen die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft und dem Verlustabzug geändert und zum anderen erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der Änderung der Rechtsprechung des BFH eine Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts. Der folgende Beitrag stellt die Änderungen des Gesetzes vor.
I. Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts
Auf Grund der Tatsache, dass die Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht bisher weitestgehend in den Lohnsteuerrichtlinien festgeschrieben waren, kam es in der Vergangenheit häufig dazu, dass entsprechende Regelungen vom Bundesfinanzhof verworfen wurden und die Finanzverwaltung dann eine entsprechende Richtlinienanpassung vornahm. Der Gesetzgeber hat sich nunmehr dafür entschieden, diese in das Gesetz aufzunehmen, um somit für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. [i]Änderungen nach § 52 Abs. 1 EStG in der Fassung des Änderungsgesetzes sind erstmals anzuwenden ab dem Veranlagungszeitraum 2014 bzw. für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. 12. 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31. 12. 2013 zufließen.
1. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Zu den Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG insbesondere die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendung...