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Die Einordnung ausländischer Gesellschaften in das deutsche Steuerrecht
Vergleich der Gesellschaftsformen des deutschen Zivilrechts
Die Besteuerung von Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht wesentlich durch das Nebeneinander von transparenter Mitunternehmerschaft und eigenständiger Steuerpflicht nach dem KStG gekennzeichnet. Während die deutschen Gesellschaftsformen in der überwiegenden Mehrzahl durch eine Aufzählung einem der beiden Mechanismen zugeordnet werden, ist bei ausländischem Gesellschaftsrecht im Rahmen des Typenvergleichs ein wertender Abgleich zu den inländischen Gesellschaften erforderlich. Vor dem Hintergrund des internationalen Gesellschaftsrechts beleuchtet der vorliegende Beitrag die Vorgehensweise und die Kriterien dieser Zuordnungsmethode.
I. Grundaussagen des Typenvergleichs
Die steuerliche Behandlung von Gesellschaften ist wesentlich durch die Mitunternehmerschaft des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und die eigenständige Steuerpflicht nach den §§ 1 und 2 KStG geprägt. Während im ersten Fall die Gesellschaft als steuerlich transparent behandelt wird und nur die Gesellschafter mit dem gemeinschaftlich erzielten Einkommen steuerpflichtig sind, stellt im Falle einer Körperschaftsteuerpflicht die Gesellschaft selbst das Steuersubjekt dar. Wesentlich für die Abgrenzung zwischen ...