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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20 | Arbeitslohn: Geldgeschenke von Dritten als Arbeitslohn

Bei Zahlungen, die der vormalige Alleingesellschafter des Arbeitgebers nach Veräußerung seiner Anteile als „außerordentliche Anerkennung der geleisteten Arbeit” an die Arbeitnehmer tätigt, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg nicht um freigebige Zuwendungen, sondern um Arbeitslohn.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn zu beurteilen? In Abgrenzung zu einer freigebigen Schenkung, die – bei Überschreiten der Freibeträge – der Schenkungsteuer unterliegt? Zu dieser Frage wird beim BFH ein Verfahren geführt unter dem Aktenzeichen .

Der Alleingesellschafter einer GmbH verkaufte seine Anteile an eine Aktiengesellschaft. Über den Erlös war er so erfreut, dass er alle Arbeitnehmer der GmbH einlud und jedem einen Scheck überreichte – als außerordentliche Anerkennung der geleisteten Arbeit. Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis: Es handelt sich um keine freigebige Zuwendung, sondern um Arbeitslohn.

Zu Recht, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat. Es komme nicht darauf an, wie die Zuwendung bezeichnet worden sei. Unerheblich sei auch, dass die Zahlung nic...

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