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Behandlung der Meistergründungsprämie NRW
Die OFD Münster hat zur ertragsteuerlichen Behandlung der Meistergründungsprämie NRW Stellung genommen ( NWB YAAAE-30615).
Hintergrund: Bei der Meistergründungsprämie NRW handelt es sich um einen Zuschuss i. H. von 7.500 €, der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern u. a. für die Neugründung eines Unternehmens oder den Erwerb von Anteilen an bestehenden Kapitalgesellschaften zur Existenzgründung gewährt wird.
Hierzu führte die OFD weiter aus:
Zuschüsse, die vom Empfänger zur Gründung eines Einzelunternehmens gewährt werden, stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Sie stellen Einnahmen aus dieser Tätigkeit dar und sind mangels einer gesetzlichen Befreiung auch steuerpflichtig.
Dient der Zuschuss hingegen d...