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Umsatzsteuer | Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus (Bezug: § 19 Abs. 2 UStG; § 80 InsO).
Nach der Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird unter bestimmten Bedingungen die eigentlich geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann aber auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG). Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des leistenden Unternehmers besteht das Unternehmen aus mehreren ...