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Insolvenzfestigkeit der Direktversicherung des GmbH-Alleingesellschafters
Ein (nur) für den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb vor Eintritt der Unverfallbarkeit widerruflich eingeräumtes Bezugsrecht zu einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direkt-/Lebensversicherung bleibt bei Insolvenz des Arbeitgebers zugunsten des bezugsberechtigten Beschäftigten bestehen und steht damit der Insolvenzmasse nicht zur Verfügung. Dies gilt auch für ein eingeschränkt widerrufliches Bezugsrecht des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, der sämtliche Geschäftsanteile an der GmbH als Versicherungsnehmerin hält. Denn es ist kein Grund ersichtlich, diesen (Allein-)Geschäftsführer anders zu behandeln als einen Arbeitnehmer, wenn seine Absicherung zu für die Absicherung eines angestellten Geschäftsführers üblichen Konditionen erfolgt. Das Gericht lä...