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Werkvertragsrecht | Keine Vorleistungspflicht durch AGB
Eine Regelung in den AGB eines mit Planung, Herstellung und Einbau einer Küche beauftragten Lieferanten, die den Besteller zur Zahlung des Kaufpreises (hier: 23.800 €) spätestens bei Anlieferung verpflichtet, ist unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist und damit den Vertragspartner unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Im entschiedenen [i]Frings, NWB 1-2/2013 S. 49Fall vereinbarten die Parteien nach Vertragsschluss und vor Lieferung, dass die Klägerin abweichend von den AGB nur 21.300 € im Voraus zu zahlen hatte und 2.500 € bis zum mangelfreien Einbau zurückbehalten durfte. Dadurch verlor die Klausel jedoch nicht ihren Charakter als einer der Inhaltskontrolle unterliegenden AGB. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn di...