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1 %-Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich
Der BFH hat in seiner mit Spannung erwarteten NWB XAAAE-31071 bekräftigt, dass gegen die 1 %-Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Im Streitfall war der Kläger als Geschäftsführer einer GmbH nichtselbständig tätig. Der Arbeitgeber stellte dem Kläger einen Dienstwagen zur Verfügung, den der Kläger auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen durfte. Bei dem Dienstwagen handelt es sich um einen Pkw vom Typ BMW 730 D, für den der Arbeitgeber im Jahr 2008 einen dreijährigen Leasingvertrag schloss. Zu diesem Zeitpunkt war der Dienstwagen bereits 3 1/2 Jahre alt und hatte eine Gesamtfahrleistung von 58.000 km. Der Gebrauchtwagenwert zu Beginn des Leasing-Zeitraums betrug 31.990 €, wohingegen das Fahrzeug mit einem Bruttolistenneupreis von 81.400 € geführt wurde. Die monatliche vom Arbeitgeber zu leistende Leasingrate belief sich auf 720 €. Da der Kläger kein Fahrtenbuch führte, erfolgte die Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens mit 1 % auf den Bruttolistenneupreis und betrug monatlich 814 €. Im Einspruchsverfahren machte der Kläger g...