NWB Nr. 12 vom Seite 811

Gesetze in der NWB Datenbank

Im Steuerrecht ändern sich die Gesetzestexte zum Teil sehr häufig. Ist ein Sachverhalt aus einem zurückliegenden Veranlagungszeitraum zu beurteilen, benötigt man einen älteren Rechtsstand der Gesetzgebung; d. h. man hat mehrere Gesetzbücher aufgeschlagen vor sich liegen. Oder: Sie schauen in die NWB Datenbank. Dort stehen Ihnen über 100 Steuergesetze – auch für die zurückliegenden Veranlagungszeiträume – zur Verfügung.

Veranlagungszeitraum auswählen

[i]Über 100 Steuergesetze und VerordnungenDie NWB Datenbank beinhaltet nicht nur über 100 Steuergesetze und Verordnungen, sondern darüber hinaus auch über 400 Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wirtschaftsrecht. Für einen Überblick über die vorhandenen Gesetze klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA” an.

[i]Steuergesetze für zurückliegende VeranlagungszeiträumeIn der NWB Datenbank stehen Ihnen nicht nur die aktuell gültigen Fassungen der Gesetze zur Verfügung, sondern bei den Steuergesetzen auch die für zurückliegende Veranlagungszeiträume. Wählen Sie auf der Startseite den von Ihnen gewünschten Veranlagungszeitraum aus. In der Ergebnisliste werden die zur Verfügung stehenden Gesetze und Richtlinien angezeigt. S. 812

So rufen Sie Gesetzestexte auf

Sie können die Gesetze wie bereits erwähnt über die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA” aufrufen. Sie können aber auch den Titel eines Gesetzes eingeben. Ob Sie z. B. „Wirtschaftsprüferordnung” oder „WPO” in das Suchfeld auf der Startseite eingeben – die NWB Datenbank versteht Sie.

Selbstverständlich können Sie in der NWB Datenbank die von Ihnen gewünschte Vorschrift direkt aufschlagen. Egal ob Sie „363 aeao”, „AEAO § 363” oder eine andere Schreibweise in das Suchfeld eingeben, Sie gelangen direkt zum AEAO zu § 363.

Welchen Stand hat das Gesetz?

[i]ÄnderungsdokumentationDamit Sie leichter nachvollziehen können, durch welche Änderungsgesetze eine Norm betroffen ist, steht Ihnen eine ausführliche Änderungsdokumentation zur Verfügung.

Die folgenden Gesetzesänderungen sind bereits in der aktuellen Version des EStG berücksichtigt: Art. 1 des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression vom (BGBl 2013 I S. 283); Art. 1 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285). Änderungen durch die beiden Gesetze treten teilweise erst am in Kraft und sind in den Fußnoten ausgewiesen.

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Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 811 - 812
ZAAAE-31711