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Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG auf 1 % verfassungsgemäß
Zum BFH-Urteil vom 24. 10. 2012 - IX R 36/11
[i]Gragert, NWB 6/2012 S. 474; Wagner, NWB 11/2011 S. 881; Intemann, NWB 44/2010 S. 3529Die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % durch das StSenkG vom (BGBl 2000 I S. 1433) hält der BFH für verfassungsgemäß ( NWB JAAAE-27617). Mit der Entscheidung, Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen des Privatvermögens bereits ab einer Beteiligungshöhe von 1 % zu besteuern, bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb des Gestaltungsspielraums, den ihm die Verfassung für die Erschließung von Steuerquellen einräumt. Bei der Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 1 % vollzieht der Gesetzgeber dabei einen Systemwechsel, um zu verhindern, dass die Halbeinkünftebesteuerung auf der Ebene des Anteilseigners durch steuerfreie Anteilsveräußerungen umgangen wird. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG liegt somit nicht vor.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BFH-Urteil vom 24. 10. 2012 - IX R 36/11
1. Sachverhalt
[i]Veräußerung einer Beteiligung von unter 10 %, ...Im Streitfall war der Kläger seit der Gründung im Jahre 1993 an einer GmbH beteiligt, die im Jahr 2000 in eine AG umgewandelt wurde. Seine Beteiligungshöhe schwankte in den Jahren zwischen 4,9 % bis BStBl 2011 II S. 86