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Vorsteuer-Vergütung für Unternehmer in Drittstaaten: Übersicht der Länder mit Gegenseitigkeit
Ist ein Unternehmer nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig, kann die Vorsteuer-Vergütung gem. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
in dem Sitzstaat das Unternehmers keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird oder
im Fall der Erhebung den inländischen Unternehmern vergütet wird.
Hier die aktuelle Übersicht des BMF, für welche Drittstaaten diese Voraussetzungen erfüllt sind bzw. nicht erfüllt sind.
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