BBK Nr. 6 vom Seite 241

Rückstellungen für Prozesskosten und Prozessrisiken

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Bestandsaufnahme und aktuelle Rechtsprechung

Unternehmer [i]Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. 9. 2012 - 3 K 77/11 NWB KAAAE-20635 sehen sich immer wieder dem Risiko ausgesetzt, verklagt zu werden, oder müssen selbst versuchen, ihre Ansprüche durchzusetzen, zum Beispiel gegen säumige Kunden, Lieferanten oder auch Wettbewerber. Sowohl aus den mit einem Prozess verbundenen Kosten als auch aus dem Anspruch aus der Klage resultieren erhebliche Kostenrisiken, für die eine Rückstellung in Frage kommen kann. Ist der Unternehmer selbst verklagt worden, kommt auch für das Prozessrisiko eine Rückstellung in Frage.

Mit [i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Prozesskosten NWB NAAAC-42961 Urteil vom hatte das Schleswig-Holsteinische FG über die Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Steuerpflichtigen gerichteten Klage zu entscheiden. Dieses Urteil nimmt Dipl.-Finw. Rüdiger Happe zum Anlass, die Rückstellungen für Prozesskosten und für das Prozessrisiko einmal umfänglich zu beleuchten.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer können zur Regelbesteuerung optieren und müssen gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklären. Diese Verzichtserklärung ist an keine Form gebunden und kann auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden, etwa, indem der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreicht.

Durch [i]Beyer, Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer, BBK 10/2009 S. 479 NWB PAAAD-20564 die jüngste Finanzrechtsprechung des FG Niedersachsen und des FG Köln gibt es aber offenkundig Auslegungsprobleme, was unter einer wirksamen Verzichtserklärung zu verstehen ist. Denn durch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung ist es nicht mehr möglich, individuelle Zusatzangaben zu machen. Insgesamt ist das Risiko für Kleinunternehmer bei Fehlern also erheblich. Dipl.-Finw. Karl-Hermann Eckert analysiert ab Seite 255 die FG-Rechtsprechung und hofft, dass der BFH für eine Klarstellung sorgen wird.

Spätestens [i]Vierteilige Reihe zur Außenprüfung wenn sich eine Außenprüfung ankündigt, sollte sich ein Unternehmer organisatorisch hierfür rüsten. Im ersten Teil einer vierteiligen Beitragsreihe zur Außenprüfung gibt Rechtsanwalt Dirk Beyer Hinweise, wie sich ein Unternehmer auf eine Außenprüfung vorbereiten kann.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2013 Seite 241
NWB BAAAE-31395