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Bundesrat stimmt Gesetz zur Besteuerung von Streubesitzdividenden zu
[i]Hechtner, NWB 10/2013 S. 663, 664Nachdem der Bundestag hat am die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 17/12465) zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom in der Rechtssache C-284/09 angenommen hat, hat am auch der Bundesrat zugestimmt. Damit werden die Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig besteuert, um die vom EuGH geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim sog. Streubesitz zu erreichen. Die Neuregelung findet erstmals Anwendung für Bezüge i. S. des § 8b Abs. 1 KStG, die nach dem zufließen. Für Altfälle bleibt es bei dem Erstattungsverfahren nach dem bisherigen Gesetzentwurf gem. § 32 Abs. 5 KStG.