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Keine steuerbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei Übertragung aufgrund eines Gesamtplans
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind. Ein solcher „Gesamtplan” kann auch dann vorliegen, wenn bei einer GmbH & Co. KG ein Stpfl. Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sowie Kommanditist ist, dem anderen Gesellschafter und Kommanditisten ein Übernahmerecht für seine Beteiligungen einräumt, vor Ausübung dieses Übernahmerechts bisher zu seinem Sonderbetriebsvermögen bei der KG gehörende, für die KG wesentliche Betriebsgrundlagen darstellende Grunds...