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Fiktive Säumnis als Folge einer Scheckeinreichung
Die AO regelt generalisierend, wann eine durch Scheckeinreichung bewirkte Zahlung als entrichtet anzusehen ist; sie nimmt in Kauf, dass eine Zahlung mitunter als nicht entrichtet anzusehen ist, obwohl die Finanzbehörde bereits über den Zahlbetrag verfügen kann (Bezug: § 224 Abs. 2 AO).
Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Bei Hingabe oder Übersendung von Schecks fingiert § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO gesetzlich, dass die Zahlung erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs als geleistet gilt. Dadurch kann der Stpfl. fiktiv in Säumnis geraten und mit Säumniszuschlägen konfrontiert werden, obwohl der Scheck dem Konto der Finanzverwaltung noch fristgerecht gutgeschrieben worden ist. Im Urteilsfall etwa ging am 8. des Monats ein Scheck für die am 10. des Monats fällige Umsatzsteuervoranmeldun...