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Umsatzsteuer | Leistungsort bei Leistungen von Gerüstbauern
Mit IV D 3 - S 7117a/12/10001 NWB OAAAE-25680 (BStBl 2012 I S. 1272) wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist nun auf die Folgen bei einigen Fallgestaltungen hin (.1.1-4/16 St33 NWB HAAAE-29294).
Hintergrund: Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese werden zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt. Abschn. 3a.3 UStAE wurde daher mit dem o. g. IV D 3 - S 7117a/12/10001 NWB OAAAE-25680 (BStBl 2012 I S. 1272) entsprechend geändert.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus: Für ...