Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7117a.1.1-4/16 St33

Umsatzsteuer;
Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen von Gerüstbauern

Diese Verfügung richtet sich an alle Bediensteten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind.

Mit wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die folgenden Fallgestaltungen zu differenzieren.

Fall 1: Ein Unternehmer vermietet ein Gerüst bzw. Gerüstteile. Auf- und Abbau des Gerüsts werden nicht von dem Vermieter geschuldet, sondern vom Leistungsempfänger oder von einem Dritten übernommen.

Lösung: Der Ort der bloßen Vermietung des Gerüsts bzw. der Gerüstteile bestimmt sich nach § 3a Abs. 1 oder 2 UStG bzw. nach § 3a Abs. 4 S. 1 i. V. m. S. 2 Nr. 10 UStG (A 3a. 3 Abs. 10 Nr. 11 UStAE).

Fall 2: Ein Unternehmer übernimmt nur den Auf- und Abbau eines Gerüsts.

Lösung: Der Ort des Auf- und Abbaus des Gerüsts bestimmt sich nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. c) UStG (A 3a. 3 Abs. 8 Nr. 7 UStAE).

Fall 3: Ein Unternehmer vermietet ein Gerüst. Zusätzlich übernimmt er den Auf- und Abbau des Gerüsts.

Lösung: Der Ort der Vermietung incl. Auf- und Abbau des Gerüsts bestimmt sich einheitlich nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst, c) UStG (A 3a. 3 Abs. 8 Nr. 7 UStAE). Eine Aufteilung der Leistung in Vermietung und Auf- bzw. Abbau kommt regelmäßig nicht in Betracht.

Fall 4: Ein Unternehmer vermietet ein Gerüst. Zusätzlich übernimmt er den Auf- und Abbau des Gerüsts. Da die Bauarbeiten länger als geplant andauern, berechnet der Unternehmer für den erweiterten Zeitraum in einer gesonderten Rechnung ein zusätzliches Mietentgelt.

Lösung: Der Ort der Leistung der „Miet-Verlängerung” bestimmt sich nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. c) UStG (A 3a. 3 Abs. 8 Nr. 7 UStAE). Es handelt sich nicht um eine bloße Vermietung im Sinne des A 3a. 3 Abs. 10 Nr. 11 UStAE, da der Zusammenhang zum Auf- und Abbau des Gerüsts weiterhin gegeben ist.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7117a.1.1-4/16 St33

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 406 Nr. 8
HAAAE-29294