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Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb
Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch einen entsprechenden Bilanzansatz im „veräußernden„ Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Stpfl. übertragen werden soll (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 2, § 6b Abs. 3 EStG).
(1) Der BFH bestätigte damit im Ergebnis das Urteil des FG Köln vom 4. 11. 2008 - 9 K 2227/04 NWB CAAAD-38430 (Kurzinfo StuB 2010 S. 365 NWB CAAAD-38430, mit Anmerkung Grützner). Nach § 6b Abs. 1 EStG können Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden u. a. auf Anschaffungskosten von Grund und Boden, die im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr entstanden sind, übertragen werden. Soweit eine Übertragung nicht vorgenommen wird, kann nach § 6b Abs. 3 EStG im Wirtsch...