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Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung
Anmerkungen zum
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind u. a. nicht der Abnutzung unterliegende Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Dazu können auch Darlehensforderungen gehören. Der Ansatz zum niedrigeren Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zulässig, wenn er auf einer voraussichtlich dauernden Wertminderung beruht. Die bisherigen Entscheidungen des BFH zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist , sind nunmehr durch das Urteil vom für den Fall einer unverzinslichen Darlehensforderung ergänzt worden.
Nach dem rechtfertigt die Unverzinslichkeit von Darlehen für sich allein keine Teilwertabschreibung aufgrund einer dauernden Wertminderung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.
Unabhängig davon, ob das Darlehensverhältnis zwischen einander nahe stehenden Personen oder zwischen fremden Dritten begründet wurde, kommt eine Teilwertabschreibung nur dann in Betracht, wenn und soweit die Rückzahlung durch den Schuldner nachhaltig gefährdet erscheint.
In den Fällen der Betriebsaufspaltung sind die...