Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2014

Verlustvortrag – Anteilserwerb – Anteilsveräußerung

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Im Verfahren der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags streiten die Beteiligten darüber, ob ein vororganschaftlicher Verlustvortrag der Klägerin aufgrund eines schädlichen Beteiligungserwerbs untergegangen ist. Sind Anteilsveräußerungen zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gegenzurechnen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
EAAAE-30733