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Stolperfalle e-Rechnung
Worauf bei elektronischen Abrechnungen geachtet werden sollte
Es ist zu erwarten, dass der elektronischen Rechnung nach den gesetzlichen Vereinfachungen zum und den Erläuterungen durch die Finanzverwaltung ein echter Siegeszug bevorsteht. Vor allem dürfte künftig die voll-elektronische Buchhaltung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Trotz der unternehmerfreundlichen Regelungen gilt es jedoch, verbliebene Risiken und offene Fragen in den Blick zu nehmen.
Hintergrund
Ausgangspunkt der Neuordnung der elektronischen Rechnungsstellung waren Reformbestrebungen auf europäischer Ebene, deren Umsetzung mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 erfolgte. Die Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung traten dabei rückwirkend zum in Kraft. Mit Schreiben vom schloss die Finanzverwaltung den internen Meinungsbildungsprozess vorerst ab und änderte bzw. ergänzte die einschlägigen Passagen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Kernpunkte der Neuregelung
Besonders bedeutsam unter den Neuregelungen ist Abschn. 14.4. Abs. 3, 6 UStAE. Ist eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG inhaltlich richtig, so rechtfertigt dies die Annahme, dass auch die Anforderungen an die Echtheit der Herkunft (Authentizität) und Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) erfüllt sind. Eine inhaltliche Rechnungseingangsprüfung...