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Einkommensteuer | Steuerbefreiung der Kindererziehungsleistungen der sog. Trümmerfrauen verfassungsmäßig
Mit der Aufnahme der Leistungen für Kindererziehung gem. §§ 294 ff. SGB VI in den Katalog der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG durch das StSenkErwG 1988 vom (BGBl 1987 I S. 1629) wollte der Gesetzgeber die außerordentlichen Belastungen der Mütter der Jahrgänge vor 1921 durch die Kindererziehung in besonders schwierigen Zeiten anerkennen. Nach dem liegt in der Steuerfreistellung der Kindererziehungsleistung, die gem. § 3 Nr. 67 EStG den vor dem geborenen Müttern gewährt wird, keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung i. S. des Art. 3 GG gegenüber den Müttern, die nach 1920 geboren wurden und bei denen die Erziehungszeiten gem. §§ 55 f. SGB VI bei der Berechnung der Höhe ihrer Rente zu berücksichtigen waren.