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Einkommensteuer; | negative Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen (§ 2a EStG)
Der (BStBl 2000 II S. 467) entschieden, dass das Vermieten eines in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs - ohne Sonderleistungen des Vermieters - regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern zu Einkünften aus VuV i. S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Er stützt seine Entscheidung darauf, dass Flugzeuge, die in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, als ,,unbewegliches Vermögen'' i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu bewerten sind. Zur Frage, ob sich aus dieser Entscheidung ergibt, dass Flugzeuge (insbes. im Fall der Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle) unter die Abzugsbeschränkung des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG fallen, führt die - St II 22 aus: Nach bisheriger Verwaltungspraxis wurde die Abzugsbeschränkung des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG für Flugzeuge allgeme...