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Einkommensteuer – Werbungskosten bei Abgeltungsteuer in Ausnahmefällen möglich (FG)
Der 9. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe jedenfalls in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Im Rahmen der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer wurde ein Werbungskostenabzugsverbot für die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Stattdessen kann nun ein Sparer-Pauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € als Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut grds. auch dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Sachverhalt: D...