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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 87

Investment-Regulierung durch UCITS V und VI

Ständiges Regulierungs-Update und Praxis-Anpassungen seit 1989

Anke Dembowski

Kaum hat man sich mit der UCITS IV-Richtlinie vertraut gemacht – diese trat am in Kraft – liegt bereits der Entwurf für UCITS V auf dem Tisch, und UCITS VI nimmt auch schon Konturen an. Während UCITS V mit Depotbank-Regelungen, Manager-Vergütung und Sanktionskatalog noch die Probleme der Finanzkrise verarbeitet, nimmt sich UCITS VI neuer Themen wie Longterm-Savings, EU-Pass für Depotbanken, aber auch Anpassungen bei den Eligible Assets und bei Geldmarktfonds an.

I. Europäische Investment-Regulierung

Das Kürzel UCITS steht für „undertaking for investments in transferable securities“ und ist der englische Begriff für Fonds, welche der EU-Investmentrichtlinie entsprechen; das deutsche Pendant ist der OGAW („Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“). Seit 1989 wird die europäische Investment-Regulierung ständig erweitert und an die Praxis angepasst, und das mit großem Erfolg: Mittlerweile ist die EU-einheitliche Investmentfonds-Regulierung über ein Vierteljahrhundert alt, und das Richtlinien-System mit anschließender Implementierung in die nationalen Investmentgesetze hat sich bewährt. Im UCITS-Bereich gab es bisher keine größeren Desaster ...

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