IWB Nr. 4 vom Seite 1

„Einkunftsabgrenzung international verbundener Unternehmen”

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Verwaltungsgrundsätze „feiern” 30. Geburtstag

Auch schon im Jahr [i]Verwaltungsgrundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbudenen Unternehmen – BMF-Schreiben vom 23. 2. 1983 1983 bildete die Überprüfung der internen Verrechnungspreise multinationaler Unternehmen einen Schwerpunkt bei der Besteuerung grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen. Dass diese Verrechnungspreise nur dann steuerlich anerkannt werden können, wenn diese den Preisen entsprechen, die auch voneinander unabhängige Unternehmen in einer vergleichbaren Lage vereinbart hätten, schrieb das BMF in seiner begleitend herausgebrachten Pressemitteilung im März 1983. Danach bemühten sich die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern vier Jahre lang einen OECD-Bericht zu dem Themengebiet aus dem Jahr 1979 umzusetzen. Die Konkretisierung des Berichts im Hinblick auf die Gegebenheiten des deutschen Rechts und der deutschen Betriebsprüfung hat dann doch seine Zeit gebraucht.

Immerhin fasste das [i]Nichtanwendungserlass des OECD-Reports 1979?Schreiben die bis dahin unübersichtlich gewordene deutsche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zusammen, um so den Anschluss an die internationale Entwicklung zu halten. Während der Entstehung des Schreibens hatte das BMF stets den Kontakt zu ausländischen Steuerverwaltungen wegen der Umsetzung des OECD-Berichts gesucht. In IWB 10/1983 konnte am bereits die erste kritische Stellungnahme zu den Verwaltungsgrundsätzen gelesen werden. Die eindimensionale und verengende Betrachtungsweise der Verwaltungsgrundsätze wurde als „Nichtanwendungserlass„ hinsichtlich des OECD-Reports qualifiziert.

Die Verrechnungspreise entpuppten [i]Annäherung von Zoll- und Steuerrecht im Bereich der Verrechnungspreise? sich aber bereits damals als wichtiges Thema des internationalen Steuerrechts und der internationalen Steuerplanung. In unserer aktuellen Ausgabe nähern wir uns dem Thema aus dem Blickwinkel des Zollrechts. Die Verrechnungspreise erhalten eine zollrechtliche Relevanz bei Warenlieferungen aus Drittländern in die EU. Hierdurch wird die Möglichkeit einer alternativen Überprüfung des Verrechnungspreises für steuerliche Zwecke eröffnet. Mit einer Dienstanweisung aus dem August des Vorjahres hat das BMF das Zollwertrecht geändert. In Deutschland ist damit ein erster Schritt zur Annäherung der Prüfung von Verrechnungspreisen durch die Steuer- und Zollverwaltung erfolgt.

Die Steuerung und Planung des Verrechnungspreises sollte in den Unternehmen durch Steuer- und Zollbeteiligte erfolgen.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2013 Seite 1
XAAAE-30342