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BFH | Kein Gewerbebetrieb durch Erwerb gebrauchter Lebensversicherungen
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte” Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die Qualifikation der Tätigkeit als Gewerbebetrieb weder allein aus dem Anlagevolumen oder dem Umfang der getätigten Rechtsgeschäfte noch aus der Einschaltung einer Vermittlers.
Die Klin., eine deutsche Personengesellschaft, hatte auf Vermittlung einer US-amerikanischen Gesellschaft sog. gebrauchte Lebensversicherungen auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt erworben. Dort bieten Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherungen zum Kauf an, die sie weder fortführen noch kündigen wollen. Die Klin. leistete [i]Ankauf und Bedienen laufender Versicherungen ohne handelsartigen Umschlag ist i. d. R. Vermögensverwaltungfür die Restvertragslaufzeit die Versicherungsprämien und ...