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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 193

Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013

Dr. Hans Reinold Horst

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-30179 Am ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln vom Bundesrat abgesegnet worden. Deshalb kann mit seinem Inkrafttreten spätestens ab dem gerechnet werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Die wichtigsten beschlossenen Änderungen

  • Erleichterungen der energetischen Modernisierung

    • Legaldefinition: jede Baumaßnahme, mit der Endenergie eingespart wird, jedoch nur „in Bezug auf die Mietsache”.

    • Ausschluss des baumaßnahmenbedingten Mietminderungsrechts für die ersten drei Monate nur bei energetischer Modernisierung, nicht bei sonstigen (energetischen) Baumaßnahmen, die der Mieter dulden muss.

    • Interessenabwägung als Grundlage der Duldungspflicht einschließlich Klimaschutzbelange nur noch bei der Duldungspflicht, nicht mehr bei der Mieterhöhung.

    • Ausschlussfrist für Härteeinwände des Mieters nur nach erfüllter Hinweispflicht auf Form und Frist dafür durch den Vermieter.

    • Wirtschaftliche Härteabwägung bei der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

  • Klarstellende gesetzliche Einführung der ...

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