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NWB Nr. 9 vom Seite 614

Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013

Welche mietrechtlichen Änderungen bringt das Jahr 2013?

Dr. Hans Reinold Horst

Am ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln vom Bundesrat abgesegnet worden. Deshalb kann mit seinem Inkrafttreten voraussichtlich – je nach Verkündungstermin im Bundesgesetzblatt – am 1. 3. oder am gerechnet werden. Anknüpfend an die Ausführungen des Verfassers in NWB 28/2012 S. 2326 stellt der Beitrag die Neuerungen im Vergleich zum dort besprochenen Regierungsentwurf (BT-Drucks. 17/10485 vom ; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: BT-Drucks. 17/11894 vom ) – Stand – vor und veranschaulicht die neuen Regeln im systematischen Zusammenhang.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen

[i]Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen duldenDie bislang maßgebliche Vorschrift zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 1 BGB) wird aufgehoben und durch eine neue Vorschrift (§ 555a BGB) ersetzt. Die Vorschrift bündelt die bisherigen Regelungen zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Erhaltungsmaßnahmen). Der Mieter muss solche Maßnahmen ohne Möglichkeit zur Gegenwehr dulden. W...

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