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Einkommensteuer | Werbungskosten bei Abgeltungsteuer in Ausnahmefällen möglich
Der 9. Senat des entschieden, dass der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe jedenfalls in den Fällen auf Antrag möglich ist, in denen der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Zwar sei im Rahmen der Abgeltungsteuer grds. der Abzug von Werbungskosten ausgeschlossen, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 € hinausgehen. Nach Ansicht des 9. Senats sei dieses absolute Abzugsverbot aber jedenfalls in den Fällen verfassungswidrig, in denen der tarifliche Steuersatz bereits bei Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liege und tatsächlich höhere Werbungskosten angefallen ...