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Anpassung streitanfälliger Gewinnabführungsverträge mit GmbH bis spätestens Ende 2014
Dynamische Verweisungen auf § 302 AktG
[i]Hamminger, NWB 4/2013 S. 218; Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909, 3925 f.; Eisolt, NWB 41/2010 S. 3268Die Neufassung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts sieht vor, dass in Vereinbarungen mit anderen Kapitalgesellschaften als Aktiengesellschaften über die Verlustübernahme ein ausdrücklicher Verweis auf § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vorgesehen sein muss. Die in R 66 Abs. 3 KStR 2004 enthaltene Möglichkeit, den Vertragstext entsprechend dem Inhalt des § 302 AktG zu gestalten, ist mit der Änderung steuerlich nicht mehr zulässig.
Anpassungsbedarf, z. T. auch bei Altverträgen
[i]Anpassungsbedarf bei neuen und bei Änderung bestehender GAVIn folgenden Fällen ist die neue Vorgabe uneingeschränkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu beachten und die Verlustübernahmeklausel eventuell anzupassen:
Abschlüsse neuer Gewinnabführungsverträge sowie
Änderungen bestehender Gewinnabführungsverträge.
[i]Evtl. auch Anpassungsbedarf bei Altverträgen, die nicht geändert werdenDer Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) weist in seiner Pressemitteilung vom darauf hin, dass unter Umständen Handlungsbedarf auch bei Altverträgen besteht, die nicht geändert werden...