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Ist eine Rechnungsberichtigung mit rückwirkendem Vorsteuerabzug möglich?
Entscheidungen des EuGH lösen Diskussionen aus
[i]BFH, Beschluss vom 20. 7. 2012 - V B 82/11, BStBl 2012 II S. 809Die Finanzverwaltung versagt in Außenprüfungen regelmäßig den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die Rechnung nicht alle in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtangaben erfülle. Tagtäglich müssen sich Unternehmen und Steuerberater in der Praxis mit dieser Thematik auseinandersetzen. Rechnungsberichtigungen und die Verschiebung des Zeitpunkts für den möglichen Vorsteuerabzug sind die Folge. Der Zeitpunkt einer möglichen Rechnungsberichtigung wird in der Finanzverwaltung und in der Literatur kontrovers diskutiert. Der (BStBl 2012 II S. 809) nunmehr aber ernstliche Zweifel daran geäußert, ob der Vorsteuerabzug aus einer zunächst fehlerhaften Rechnung auch dann versagt werden kann, wenn diese Rechnung später berichtigt wird, sofern die ursprüngliche Rechnung sog. Mindestanforderungen erfülle.
In der NWB Datenbank (login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAC-40697 der infoCenter Beitrag „Rechnungen und Gutschriften” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung
[i]Berichtigung bei (fast) allen unrichtigen Angaben möglichGemäß § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. mit...