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Die Bilanzierung von Treuegutscheinen eines Friseurs
Anmerkung zu dem
In den „guten alten Zeiten” gaben viele Unternehmen Rabattmarken aus, die die Kunden dann in Rabatthefte einklebten und sodann einlösen konnten. In einer mehr und mehr durch das Internet geprägten Handelswelt spielt die Kundenbindung gerade für die Unternehmer der „realen Welt” eine große Rolle. Deshalb wird den Verbrauchern auch heutzutage eine Vielzahl von Gutschein- und Bonusprogrammen angeboten. Wirtschaftliche Gegebenheiten und die bilanzsteuerliche Behandlung dieser Programme gehen dabei scheinbar nicht immer den gleichen Weg, wie der Beitrag zeigen wird.
Wann handelt es sich um eine Zugabe des Unternehmers?
Stellt das für eine Dienstleistung entrichtete Entgelt zugleich ein Entgelt für den Gutschein dar?
Wann gilt eine ungewisse Verbindlichkeit als wirtschaftlich verursacht?
I. Der Urteilssachverhalt
[i]Schindler, Frisör-Gutscheine, KSR 12/2012 S. 2 NWB XAAAE-24105 Hoffmann, Gutscheine eines Friseurs, StuB 2010 S. 293 NWB PAAAD-41096 Schoor, Passivierung von Gutscheinen zur Preisermäßigung bei Dienstleistern, BBK 2010 S. 283 NWB YAAAD-39344 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, § 250 NWB FAAAE-25135 Arbeitshilfe „Rückstellungen von A-Z” NWB EAAAD-87369In dem Urteilssachverhalt des hatte die Klägerin, die mehrere Friseursalons betrieb, an ihre Kunden zu Weihnachten Gutscheine ausgegeben. Dab...