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Umsatzsteuer | Auf Antrag des Ausführers ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach VO (EG) Nr. 1255/1999 kein umsatzsteuerbares Entgelt eines Dritten
Die dem Ausführer auf seinen Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach der VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (Bezug: § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG 1999).
Von der Klägerin hergestellte Milchprodukte wurden im Jahr 2000 in Drittländer außerhalb der EU exportiert. Die Klägerin erhielt deswegen eine Ausfuhrerstattung nach der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 (VO Nr. 1255/1999) des Rates vom über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse. Die nach dieser Verordnung gezahlte Ausfuhrerstattung soll die Ausfuhr auf der Grundlage der im internationalen Handel geltenden Preise ermöglichen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehören die Zahlungen eines Dritten nicht zum für die Umsatzsteuer maßgeblichen Entgelt, wenn sie zur allgemeinen Förderun...